Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben die Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin oder bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Fehlerhafte Anmeldungen können das Verfahren verzögern. Gläubigerinnen und Gläubiger sollten deshalb im eigenen Interesse die folgenden Hinweise und die Angaben auf dem Anmeldeformular sorgfältig beachten.
As you may have gathered from the accompanying order of the insolvency court, insolvency proceedings have been opened regarding the assets of the debtor named therein, which also serves the uniform satisfaction of creditors’ claims.
© 2021 • Urheberrecht Harald Ulrich Beratungs- und Beteiligungs UG • Alle Rechte vorbehalten.