Ihr Schuldner zahlt nicht und ist insolvent. Was tun? Kommen Sie zu HUBUB.
Was machen wir genau?
Ihre Forderung ist ordnungsgemäß und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. Was das genau bedeutet erfahren Sie hier. Auch nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist können Ihre Forderungen noch angemeldet werden.
Nach der Anmeldung werden die Forderungen überprüft und in der Regel festgestellt. Nur eine festgestellte Forderung bringt im Falle der Quotenzahlung Ihr Geld zurück. Bestreitet der Insolvenzverwalter die Forderung muss um die Feststellung gekämpft werden, notfalls auch gerichtlich.
Wenn Ihre Forderung festgestellt ist nehmen Sie am Insolvenzverfahren teil. Sie sind berechtigt, an Gläubigerversammlungen teilzunehmen und abzustimmen.
Das Verfahren kann vorzeitig durch einen Insolvenzplan beendet werden. Das bedeutet, dass den Gläubigern ein Einigungsvorschlag unterbreitet wird, der dann für alle Gläubiger gilt. Wir überprüfen dabei den Insolvenzplan, ob der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ggf. wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das Verfahren endet aber in der Regel durch Schlussverteilung. Das bedeutet, dass alle Vermögensgegenstände verwertet sind und die Insolvenzmasse nach Abzug aller Kosten an die Gläubiger verteilt wird. Wir überprüfen diese Schlussverteilung, ob diese nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt und eine ordnungsgemäße Verteilung stattgefunden hat.
Wir kümmern uns um Ihre Forderungsanmeldung und deren Feststellung zur Insolvenztabelle. Wir kontrollieren und beachten alle Fristen. Wir führen die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht.
Wir kümmern uns um die Quotenzahlung und helfen Ihnen, Ihr Geld wieder zurückzubekommen.
Vertrauen Sie uns!
Telefon: 0049 2663 / 91 50 666
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